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Das Landratsamt Wartburgkreis arbeitet daran und ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen/Daten barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß ER-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot Wartburgkreis.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
kulturbogen.wartburgkreis.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit BIT 2.0, 2019/WCAG 2.2) vereinbar.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Die nachstehen aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie EU 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei
Das Landratsamt Wartburgkreis arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Die nachstehen aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 09. Juli 2025 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.